Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Japan

  • Land + Leute
  • Impfungen
  • Vertretungen
  • Einreise + Visum
  • Währung
  • Zoll
     
  • Alle Länder
  •  

    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Einreise + Visum

    Deutsche, die in Japan einer dieser Tätigkeiten nachgehen wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird bei der Einreise aufgrund des im Reisepass enthaltenen Visums erteilt. Bei dieser Gelegenheit wird ein Aufenthaltsstatus zugeteilt, der sich nach dem beabsichtigten Aufenthaltszweck richtet. Entsprechend wird die Aufenthaltsdauer festgelegt. Innerhalb von sechzig Tagen ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Verlassen Angehörige dieses Personenkreises vorübergehend Japan (z.B. Urlaub), müssen sie vor der Ausreise bei der Einwanderungsbehörde eine gebührenpflichtige Rückkehrberechtigung (Reentry Permit) beantragen, da sie sonst ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Diese Rückkehrberechtigung ist für ein Jahr gültig; sie kann für eine oder mehrere Einreise + Ausreisen erteilt werden (im zweiten Fall ist die Gebühr höher). Geschäftsleute (z.B. entsandte Bedienstete deutscher Firmen) und Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Familienangehörige erhalten jedoch Reentry Permits für mehrere Aus- und Wiedereinreisen, gültig für ein Jahr.

    Wird eine zusätzliche Tätigkeit (z.B. Sprachunterricht) oder eine Tätigkeit beabsichtigt, die dem zugeteilten Aufenthaltsstatus nicht entspricht, ist bei der japanischen Einwanderungsbehörde ein entsprechender Antrag zu stellen. Oft ist der Statuswechsel nicht ohne Ausreise und Wiedereinreise durchzuführen. Eine Ausnahme bildet das Working-Holiday-Visa für junge Leute. Für weitere Informationen hierzu, wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder an JAWHM / Japan Association for Working Holiday Makers (homepage: www.jawhm.or.jp )

    Einreise ohne Visum
    Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Sie müssen jedoch einen gültigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mit sich führen. Bei der Einreise wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für neunzig Tage erteilt. Ist eine längere Aufenthaltsdauer beabsichtigt, so hat der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anzumelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist. Die Aufenthaltserlaubnis kann durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) bei Ablauf der 90 Tage-Frist um weitere neunzig Tage verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild, vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn Elternteil ebenfalls einreist.

    • Entsandte Bedienstete deutscher Institutionen, einschliesslich ihrer Familienangehörigen benötigen, soweit mit amtlichen Pässen ausgestattet, ebenfalls kein Visum vor der Einreise und unterliegen nicht der Meldepflicht bei den Einwohnermeldeämtern. Das gilt nicht für Personen, die von deutschen Institutionen an japanische Einrichtungen entsandt werden, z.B. DAAD-Lektoren an japanischen Universitäten.

    Impressum