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    Einreise + Visum

    Einreise
    Folgende Einreise + Durchreise Bestimmungen gelten für die 50 US-Bundesstaaten, für Puerto Rico sowie für die US-Virgin Islands (Amerikanische Jungferninseln):

    • Bei einem visaberechtigten amerikanischen Konsulat sind Informationen für Reisen in amerikanische Gebiete im pazifischen Raum rechtzeitig einzuholen. Für Guam siehe eigene Darstellung.
    • Ausländer müssen im Besitz der erforderlichen Rückreise oder Weiterreise-Flugtickets oder -Schiffspassagen sowie ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts sein.
    • Für Deutsche müssen die Reisepässe mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (d.h. mindestens bis zum Rückflugdatum) gültig sein. Immer ein Visum benötigen Inhaber von sogenannten "Fremdpässen" oder "Reiseausweisen".

    Einreise ohne Visum
    Ohne Visum können im Rahmen des"U.S. Visa Waiver Pilot Program" (läuft unverändert weiter) und unter genauer Beachtung der nachstehenden Voraussetzungen einreisen:

    Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland mit nationalem Reisepass (für Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland wird auch der Kinderausweis anerkannt, wenn die eingetragene Staatsangehörigkeit "deutsch" lautet).

    Das "Visa Waiver Program" gilt unter keinen Umständen für Personen,

    • die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren; 
    • Personen, die jemals in Zusammenhang gebracht worden sind mit Spionage-, Sabotage- oder terroristischen Aktivitäten; 
    • Personen, die an ansteckenden oder schwerwiegenden psychischen Krankheiten/Erkrankungen leiden, rauschgiftsüchtig sind, mit Drogen handeln oder vorbestraft sind; 
    • Personen, die schon einmal aus den USA abgeschoben wurden, deren amerik. Visum schon einmal für ungültig erklärt wurde oder denen ein Visum bzw. die Einreise in die USA bereits einmal abgelehnt wurde. 
    • Das Visum für diese Personen muss bei der Botschaft oder einem der visaberechtigten Konsulate beantragt werden.

    Bedingung für erleichterte Einreiseverfahren

    • Urlaub, Geschäftsreisen oder Transitreisen (kein Schüleraustausch, keine Au-Pair-Reise, keine Reise zum Studienantritt, keine firmeninterne Entsendung, keine Reise im Regierungsauftrag, keine Berufsreise von Journalisten, keine Berufsreise von Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen u. ä.); 
    • der Aufenthalt darf 90 Tage nicht übersteigen; 
    • der Reisende muss im Besitz eines Rückreise oder Weiterreise-Tickets sein (die Reise darf nicht in Kanada - inkl. St. Pierre und Miquelon - nicht in Mexiko, nicht auf einer der karibischen Inseln und nicht in Französisch Guayana enden, wenn der Reisende dort nicht seinen festen Wohnsitz hat); 
    • der Reisende muss darauf verzichten, Einspruch gegen etwaige Entscheidungen, die der Einwanderungsbeamte im Zusammenhang mit der Einreise getroffen hat (z.B. Ablehnung der Einreise), zu erheben.

    Zusatzinformationen zu diesem erleichterten Einreiseverfahren

    • können Ausländer im Rahmen des Formulars I-94W reisen, können sie mit diesem auch direkt nach Puerto Rico oder den Amerikanischen Jungfern-Inseln einreisen, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie eine der dazu berechtigten Fluggesellschaften (s. oben) benutzen. 
    • bei Einreise mit Formular I-94W über Kanada, muss bei Flugreisen für die Reise von Kanada nach den USA ebenfalls eine der berechtigten Fluggesellschaften (s. oben)benutzt werden. 
    • können Personen das erleichterte Einreiseverfahren in Anspruch nehmen, ist es ihnen auch gestattet, auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko in die USA einzureisen. Von den amerikanischen Grenzbeamten muss das Formular I-94W verlangt und vor Ort ausgefüllt werden (empfohlen wird ein ausgefülltes Formular aus dem Heimatland mitzubringen). In diesem Fall muss ein Rückflugticket nicht vorgelegt werden, aber der Nachweis, dass man über ausreichende Geldmittel für den gesamten USA-Aufenthalt verfügt und dass die Wiederausreise aus den USA innerhalb von 90 Tagen gewährleistet ist (man muss belegen können, dass man einen festen Wohnsitz ausserhalb der USA hat). 
    • den Personen, die mit Formular I-94W in die USA eingereist sind, sind während der erlaubten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen auch Abstecher nach Kanada, Mexiko oder zu den Inseln in der Karibik erlaubt (Wahl des Verkehrsmittels dorthin ist in diesen Fällen freigestellt). Sie müssen jedoch den US-Immigration Authorities am Grenzübergang ihre Rückkehrabsicht mitteilen und darauf achten, dass der bei der Einreise in den Pass eingeheftete Abschnitt "Departure Record" des Formulars I-94W nicht von den Beamten entfernt wird 
    • haben Reisende bereits ein B1/B2-Visum in ihrem Reisepass, benötigen sie kein Formular I-94W. 
    • haben Reisende ein B1-Visum in ihrem Pass, benötigen sie ein Formular I-94W (und müssen die genannten Bedingungen einhalten), wenn sie zu rein touristischen Zwecken in die USA einreisen wollen. Dies gilt auch für Inhaber eines B2-Visums, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken einreisen wollen. Achtung: US-Visa werden immer entsprechend dem Reisezweck ausgestellt; genau dieser Reisezweck muss daher auch den Immigration-Behörden bei der Einreisekontrolle in den USA genannt werden. Touristenvisa (Visatyp B 2) berechtigen nicht zur vorübergehenden Einreise zu geschäftlichen Zwecken (hierfür erforderlich Visatyp B 1). Das heisst Inhaber eines Geschäftsreisevisums B 1 benötigen für eine private Besuchs- und Touristenreise ein zusätzliches B 2-Visum oder das Formular I-94 W, wenn sie unter dessen Voraussetzungen reisen können. Das gleiche gilt für Inhaber von anderen Visa-Arten. 
    • Haben Reisende ein nicht gelöschtes US-Visum mit dem Vermerk "Multiple Indefinitely" in ihrem Reisepass, müssen sie folgendes beachten: Wurde dieses Visum vor mehr als zehn Jahren (also vor 1986) ausgestellt, berechtigt es noch zu einer Einreise (falls in abgelaufenem Reisepass, muss der neue gültige ebenfalls vorgelegt werden). Die amerikanischen Einwanderungsbeamten überstempeln das Visum als gelöscht bei Ankunft (der Reisende muss sich dann für seine nächste Reise in die USA ein neues Visum vorab besorgen, wenn er nicht gemäss "Visa Waiver-Programm" reisen darf). Ansonsten gilt, dass alle "indefinite" Visa der Kategorien B1, B2 bzw B1/B2 ab Ausstellungsdatum nur noch zehn Jahre gültig sind. 
    • dem Visaverfahren müssen sich Personen unterziehen, für die eine der im Formular I-94 W genannten Fragen nach ansteckenden Krankheiten usw. zutrifft (Personen, die an ansteckenden oder schwerwiegenden psychischen Krankheiten/Erkrankungen leiden, rauschgiftsüchtig sind, mit Drogen handeln oder vorbestraft sind). (Nach § 212 der amerikanischen Einwanderungsgesetze wird bestimmten Personen die Einreise ohne Visum und Sondergenehmigung nicht gestattet.)

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