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Nepal

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    Einreise + Visum

    Reise-Hinweise
    Keine Bedenken in den Hauptreisegebieten. Allerdings sind in den westlichen Landesteilen durch terroristische Aktionen in den letzten Jahren zahlreiche Menschen ums Leben gekommen. Davon sind nicht das Kathmandu-Tal und die bekannten Trekking-Routen betroffen. Es wird empfohlen die Gebiete um die gesamte Mittelwest-Region sowie die Distrikte Gorkha, Arghakanchi, Gulmi (West-Region) sowie Sindhupalchok, Dolakha und Sindhuli (Zentralregion) zu vermeiden. In der Monsunzeit von Juni bis Anfang Oktober kommt es durch plötzlich auftretende Überschwemmungen und Erdrutschen zu Behinderungen der Hauptreisewege und auch das Rolwaling-Gebiet im Dolakha-Distrikt ist zur Zeit durch den drohenden Ausbruch des Tsho-Rolpo-Gletschersees gefährdet. Die Deutschen Botschaft in Kathmandu gibt Touristen vor Trekkingtouren in abgelegene Gebiete, insbesondere der Mittelwest-Region, Informationen über die aktuelle Sicherheitslage. Trekking- Touren am besten nur mit Führer und niemals allein durchführen und man sollte sich zuvor bei der Deutschen Botschaft unter Angabe der Route registrieren lassen. Die Kriminalitätsrate ist gering, trotzdem Vorsicht in städtischen Gebieten und auf einigen Haupt-Trekking-Routen, insbesondere im Annapurna-Gebiet um Ghorepani, wo es immer wieder zu Überfällen auf Einzeltrekker kam!

    Möchten Reisende in Nepal Visa für Drittländer (z.B. Indien) beantragen, sollten sie dies nur bei den entsprechenden Botschaften in Kathmandu direkt erledigen, nicht über dortige Reisebüros (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet) o.ä. Es besteht die Gefahr gefälschte Visa ausgehändigt zu bekommen, die bei der Ausreise dann zu Komplikationen führen.

    Legale Einreise/besondere Einreisewege
    Zusätzlich zum Visum wird für alle Bergbesteigungen und grossen Trekking-Touren eine vorab zu beantragende Genehmigung benötigt. Beantragen muss man es beim Central Immigration Office, Tridevi Marg, Thamel, in Kathmandu zu besorgen (Öffnungszeiten für Visaverlängerungen und Trekking-Permits So bis Do 10.30-13 Uhr, im Winter bis 12.30 Uhr, Fr 10.30-12 Uhr). Die Gebühren betragen z.B. für eine Gruppe bis zu 7 Personen:

    • 1500 US-Dollar für Berge von 6500 m Höhe und darunter (pro weitere Pers. 200 US-Dollar, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
    • 3000 US-Dollar für Berge von 7001 bis 7500 m Höhe (pro weitere Pers. 400 US-Dollar, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
    • 4000 US-Dollar für Berge von 7501 bis 8000 m Höhe (pro weitere Person 500 US-Dollar, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
    • 10 000 US-Dollar für Berge über 8000 m Höhe (pro weitere Pers. 1500 US-Dollar).
    • 70 000 US-Dollar für Mount Everest über South East Ridge (pro weitere Pers. 10 000 US-Dollar).
    • 50 000 US-Dollar für alle anderen Mount Everest Routen (pro weitere Pers. 10 000 US-Dollar).

    Hinweise:
    Ändert man die erlaubte Route und wird dabei der Mount Everest bestiegen, wird extra eine Gebühr von 10 000 US-Dollar erhoben, für alle anderen Berge 25% der normal fälligen Gebühren. Für Trekking-Touren wird eine Gebühr je nach Gebiet erhoben. Z.B. für einfachere Trekking-Touren 5 US-Dollar pro Person und Woche während der ersten 4 Wochen, danach 10 US-Dollar pro Person/Woche; z.B. für die teuerste Trekking-Tour (Upper Mustang and Upper Dolpo) 700 US-Dollar pro Person und Woche während der ersten 4 Wochen, danach 70 US-Dollar pro Person für jeden zusätzlichen Tag. Die Genehmigung für hochalpine Expeditionen sind meist Jahre im Voraus zu beantragen. Sie wird in der Regel nur für einen Gipfel bzw. ein Trekking-Ziel erteilt. Deutschen Trekking-Touristen wird dringend empfohlen, sich vor Beginn der Trekking-Tour bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu registrieren zu lassen. (Dort zu hinterlegen sind eine Reisepass-Fotokopie, der Name der Reiserückholversicherung und entsprechende Versicherungsnummern.)

    Reisende unter 21 Jahren
    Reisen Jugendliche unter 18 Jahren ohne ihre Eltern, benötigen sie zusätzlich zum eigenen Reisepass (keinen Kinderausweis) und den erforderlichen Einreisedokumenten, eine von beiden Eltern unterschriebene Einverständniserklärung auf Englisch abgefasst und notariell oder vom Konsulat beglaubigt ist.

    Voraussetzungen
    Ein Touristenvisum können Personen erhalten gegen Vorlage des bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepasses (bzw. Kinderausweises, auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild) und eines Passbildes bei Ankunft in Nepal (am Flughafen Kathmandu, am Grenzübergang Kodari von China/Tibet her, an den Grenzübergängen von Indien her). (Erleichterung gilt nicht für Staatsangehörige der VR China; sie müssen das Visum vorab besorgen) Das Visum gilt für Kathmandu und Umgebung, Kaski (Pokhara), Chitwan, Muktinath und die Orte, die an den Überlandstrassen liegen, sowie für die Strasse nach Kodari und zur chinesischen Grenze. (Für andere Orte und Gebiete siehe Inform. zum Trekking-Permit in Abschnit "Legale Einreise/besondere Einreisewege".)
    Hinweis: Mit dem Ausstellungstag des Visums beginnt bereits die Aufenthaltsdauer! Auch bei Visums die zu zwei oder mehr Einreisen berechtigten.

    Gebühren

    • Visum für 15 Tage Aufenthalt, eine Einreise 15 US-Dollar
    • Visum für 30 Tage Aufenthalt, eine Einreise 25 US-Dollar
    • Visum für 30 Tage Aufenthalt, zwei Einreisen 40 US-Dollar
    • Visum für 60 Tage Aufenthalt, mehrere Einreisen 60 US-Dollar

    Antragsunterlagen

    Bei Beantragung in Deutschland:

    • 1 Antragsformular, gegen frankierten Rückumschlag bei den Nepalesischen Vertretungen erhältlich
    • 1 Passbild
    • bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass (in Berlin mind. noch 7 Monate) oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild versehen)
    • für die Übersendung des visierten Passes frankierter Einschreiben-Rückumschlag
    • Das Konsulat München benötigt noch zusätzlich Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflug der Fluggesellschaft/des Reisebüros.

    Die Gebührenentrichtung bei persönlicher Beantragung in bar; bei Beantragung auf dem Postweg mit Verrechnungsscheck (das Konsulat in Stuttgart akzeptiert auch Postanweisung, wenn Kopie beigelegt ist).

    Antragsdauer
    Ca. 2-3 Wochen.

    Aufenthaltsdauer
    Geltungsdauer: Innerhalb von 6 Monaten ab Visum-Ausstellung muss die Einreise erfolgen.

    Aufenthaltsdauer ensprechend der Beantragung des Visums.
    Verlängerungsmöglichkeit: Aufenthaltsverlängerung (bis max. Gesamtaufenthalt von 150 Tagen möglich) muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei den unten genannten Stellen beantragt werden.
    Vorzulegen sind: Reisepass, 1 Passbild, beim Immigration Office ist ein Formblatt auszufüllen.
    Die Gebühren betragen pro Tag des verlängerten Aufenthalts 1 US-Dollar. Das Visum gilt für Kathmandu und Umgebung, Kaski (Pokhara), Chitwan, Muktinath und die Orte, die an den Überlandstrassen liegen, sowie für die Strasse nach Kodari und zur chinesischen Grenze. Für alle anderen Orte und Gebiete ist ein zusätzliches Trekking-Permit erforderlich. Dieses zusätzliche Trekking-Permit (Gebühren zwischen 5 und ca. 700 US-Dollar pro Woche, 2 Passbilder) ist beim Central Immigration Office, Tridevi Marg, Thamel, in Kathmandu zu besorgen (Öffnungszeiten für Visaverlängerungen und Trekking-Permits So bis Do 10.30-13 Uhr, im Winter bis 12.30 Uhr, Fr 10.30-12 Uhr); für grössere Trekking-Touren vgl. unbedingt auch "Legale Einreise/besondere Einreisewege". Für bestimmte Gebiete sind Visaverlängerungen und Trekking-Permits auch möglich im Pokhara Immigration Office. Reisende, die ihre 30-Tage-Visa verlängert haben bis zum max. Aufenthalt von 120 Tagen (nur in besonderen Gründen Verlängerung um weitere 30 Tage möglich), müssen beachten, dass nur ein touristischer Gesamtaufenthalt von 150 Tagen pro Kalenderjahr in Nepal gestattet ist.]

    Reist man in Drittländer weiter, z.B. nach Indien, sollten die Visa nur in entsprechenden Vertretungen in Kathmandu besorgt werden(sofern nicht bereits im Heimatland besorgt) Nicht über dortige Reisebüros besorgen, da die Gefahr von Fälschungen besteht. Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet.

    Benötigen Reisende für die Einreise nach Indien ein Visum, müssen sie darauf achten, dass ihr indisches Visum für mehrere Einreisen gültig ist, wenn sie noch nach Nepal weiterreisen (bei Reisen auf dem Landweg auch beachten, dass evtl. zusätzlich nötige indische "restricted area permits" rechtzeitig besorgt werden). Plant man die Weiterreise nach China, muss das chinesische Visum bei der chinesischen Botschaft in Berlin vor Reiseantritt besorgt werden. Von der chinesische Botschaft in Kathmandu wird das chinesische Visum nur dann erteilt, wenn bei einem Reisebüro dort eine Individual- oder Gruppenreise gebucht und vom China Travel Service bestätigt wurde. Antragsdauer ca. 6 Arbeitstage. Reisende aus der VR China (jedoch nicht Staatsangehörige der VR China) können, sofern sie das nepalesische Visum nicht bereits in ihrem Heimatland besorgt haben, dieses auch am Grenzübergang Kodari erhalten.

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