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Zoll + Zollbestimmungen
Reisegut
Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.
Weiterhin zählen dazu:
- 1 Kamera mit Filmen
- 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Aufnahmekassetten
- 1 Laptop oder 1 Reise-Schreibmaschine
- 1 Tonbandgerät
- 1 Fernglas
- 1 Musikinstrument (tragbar)
- 1 Radio
- 1 Kinderwagen.
Zollfrei dürfen Reisende über 16 Jahren weiter mitführen:
- Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- alkoholische Getränke: 1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein oder Bier
- 1/4 Liter Eau de Toilette und eine geringe Menge Parfüm
Pflanzen und Lebensmittel
Hier ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Agriculture and Natural Resources and the Environment, Port Louis/Mauritius sowie ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt von einem Pflanzenschutzamt am Herkunftsort erforderlich.
Die Einfuhr von Setzlingen, Pfropfreis, Zuckerrohr und frischen Früchten ist verboten.
Waffen und Munition
Hier für ist eine rechtzeitig vorab beantragte Einfuhrerlaubnis des Police Headquarters, Port Louis/Mauritius erforderlich
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