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Marokko
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Zoll + ZollbestimmungenZollfrei können Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck,. Weiterhin können zollfrei eingeführt werden (unter der Bedingung der Wiederausfuhr folgende gebrauchte Gegenstände zur persönlichen Verwendung):
Beim Mitführen einer umfangreichen Campingausrüstung sind alle Gegenstände in einer zweifach ausgeführten Liste aufzuführen, die u.U. mit einem besonderen marokkanischen Zollvermerkpapier verbunden wird und die Wiederausfuhr sicherstellen soll. Weiterhin dürfen Erwachsene zollfrei mitführen:
Verboten ist die Mitnahme von Funkgeräten aller Art (in Fahrzeugen eingebaute Geräte werden beschlagnahmt und Geldstrafen sind fällig).
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