Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP ( www.tip.de)
Zoll + Zollbestimmungen
Zollbestimmungen Reisegut
Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw.
Weiterhin zählen dazu, unter der Massgabe der Wiederausfuhr (mündliche Deklaration):
- Persönlicher Schmuck
- 2 Fotoapparate mit Filmen
- 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten
- 1 Reise-Schreibmaschine
- 1 Taschenrechner
- 1 Tonbandgerät
- 1 Kassettenrecorder
- 1 Radio
- 1 tragbarer Plattenspieler mit 10 Schallplatten
- 1 Musikinstrument (tragbar)
- 1 Fernglas
- Sportgeräte
- Sportfischerei- Ausrüstung
- Campingausrüstung
- Wasserfahrzeuge (mit Besitznachweis)
- Tauchausrüstung mit Zubehör
Ausserdem zollfreie Mitnahme im Handgepäck:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 Liter Spirituosen, 3 Liter Bier und 2 Liter Wein
- 1/4 Liter Eau de Toilette und 1 Flasche Parfüm (Normalmenge)
- Geschenke im Gegenwert von 300 Kn
Waffen und Munition
Meldepflichtig ist die Einfuhr von Waffen und Munition (50 Stück). Ausserdem wird für Jagdwaffen und Sportwaffen die Mitführung des Waffenscheines und der Waffenkarte verlangt.
|