Reiseinformation BIZ - Online Reiseführer mit Reiseinformationen

Italien

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    Tagesaktuelle Reiseinformationen zu diesem und allen anderen Ländern finden Sie bei TIP (www.tip.de)

    Zoll + Zollbestimmungen

    Einreise aus EU-Ländern
    Für Reisgepäck besteht keine Beschränkung/Formalitäten abgabenrechtlicher Art bei unmittelbarer Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EU-Ländern nach Italien (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr für das Reisegepäck und ausschliesslich zu privaten Zwecken mitgeführte Waren)

    Einfuhrverbote für: Waren wie Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten s.u.).

    Problemlos von Privatpersonen mitgeführt werden können, im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren (ohne nochmalige Besteuerung), wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.

    Als Richtmenge für den Eigenbedarf gilt:

    • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000 g Tabak (Rauchtabak);
    • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

      Im Einzelfall ist eine Überschreitung diese Richtmengen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich auch dabei um den privaten Eigenbedarf handelt. Bei der Einreise kann bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.

      Keine Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren bei Reisenden unter 17 Jahren.

      Die im innergemeinschaftlichen Luftverkehr oder Seeverkehr (Beförderung, die in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und deren tatsächlicher Bestimmungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt) in einer Verkaufsstelle (zugelassenes Geschäft innerhalb eines Flug- oder Seehafens, auf/in einem Schiff oder Flugzeug -Duty Free Shop) unversteuert erworbenen Waren, welche im persönlichen Gepäck mitgeführt werden, wird eine Abgabenbefreiung für die und in Höhe der aus Drittländern eingeführten Waren/Freimengen und für andere Waren einschliesslich Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 200 EURO (Kinder unter 15 Jahren 100 EURO) sowie nach den dort genannten Bedingungen gewährt.

      Bei Transit durch Österreich
      Bei Mitführung von mehr als 11,25 Liter Wein und /oder 1000 Zigaretten sind diese am österreichischen Zoll zu deklarieren und eine Kaution zu hinterlegen ist. Die Kaution wird an der österr. Ausreisezollstelle wieder zurückgezahlt.

    Impressum