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Israel

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    Zoll + Zollbestimmungen

    Zollbestimmungen

    Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck.

    Weiterhin zählen dazu:

    • 1 Kamera,
    • 1 Schmalfilm-Kamera, Zubehör zu Kamera und Filmkamera;
    • 1 Videokamera und Ausrüstung;
    • 1 tragbarer Fernseher (erforderlich ist eine Lizenz, die bei den Postämtern in Israel erhältlich ist);
    • Tauchausrüstung;

    Bei folgenden Geräten ist eine Deklaration bei Ankunft erforderlich. Eine Kaution in Höhe der Zollgebühren kann als Sicherheit vom israelischen Zoll gefordert werden. Diese ist in Form von Bargeld in US-Dollar, Dollar-Reiseschecks oder mit Kreditkarten (alle gängigen Karten) vorzunehmen. Die Rückerstattung der Sicherheit erfolgt bei Nachweis der Wiederausfuhr.

    Filme und Videoleerkassetten bis zum Wert von insgesamt 125 US-Dollar; 1 Reise-Schreibmaschine; 1 Radio und 1 Tonbandgerät mit 2 Kassetten (beides nicht zum Einbau in Kfz geeignet sein), 1 Plattenspieler mit 10 Platten; 1 Fernglas; tragbare Musikinstrumente (nach Ermessen der Zollstelle); Kinderwagen; 1 Fahrrad ohne Hilfsmotor; Sportgeräte; Campingausrüstung.

    Weiterhin dürfen zollfrei im Handgepäck noch mitgeführt werden:

    • 250 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren (nur von Personen ab 17 Jahren);
    • 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (nur von Personen ab17 Jahren);
    • 0,25 Liter Eau de Collogne oder Parfüm;
    • Geschenke bis zum Gegenwert von 125 US-Dollar (ausgenommen alkoholische Getränke, Tabakwaren, Tonbandgeräte, Kameras, Reise-Schreibmaschinen, Fernsehgeräte).

    Jeder allein reisenden Person wird eine Freigrenze von 125 US-Dollar gewährt, auch wenn sie minderjährig ist. Innerhalb einer Familie gilt sie nur für Personen ab 17 Jahren. Bei zusammen reisenden Personen dürfen die Freibeträge bzw. Freimengen nicht zusammengelegt werden.

    Je nach Dauer des Auslandsaufenthalts gelten für Einwohner von Israel andere Freigrenzen bei der Mitnahme von Geschenken.

    Einfuhrverbot besteht im Reiseverkehr für: Frisches Fleisch, frische Früchte, lebende Pflanzen, Samen oder Setzlinge, Medikamente (ausgenommen mit zugelassenem Rezept), Drogen, pornographische Erzeugnisse in jeder Form, in arabischen Ländern (ausser Ägypten) herausgegebenen Publikationen.

    Ausfuhr
    Bei der Ausfuhr von Antiquitäten, muss man eine Genehmigung der The Antiquities Authority, Rockefeller Museum, Jerusalem, besitzen.

    Impressum