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Indien

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    Einreise + Visum

    Hinweise
    Indien ist ein verhältnismässig sicheres Reiseland. Trotzdem sollten Reisen auch mit Hilfe der Medienberichte gut vorbereitet werden. Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir wird akut abgeraten und ausdrücklich wird vor Reisen in und durch das Kaschmirtal gewarnt. Zur Einreise nach Ladakh mit der Stadt Leh nutzt man am besten nur den Luftweg. Zu Beachten ist weiterhin, dass Unruhen und Anschläge mit religiösem, politischem oder kriminellem Hintergrund nie völlig auszuschliessen sind. Die Deutschen Botschaft bzw. das zuständige Generalkonsulat kann bei Ankunft Informationen über die derzeitige Sicherheitslage geben. Unruhige Gebiete wie der Nordosten Indiens sollten gemieden werden und nur Reisende mit wichtigem Anliegen oder begleitete Gruppen sollten dorthin reisen.

    Legale Einreise/besondere Einreisewege
    Neben dem normalen indischen Visum ist noch eine besondere "Erlaubnis", ein sog. "restricted area permit" nötig, für Reisen nach Sikkim, bestimmte Gebiete in Ladakh/Mustang sowie in die sog. "Restricted Areas", z.B. die indischen Bundesstaaten/Unionsterritorien von Manipur, Nagaland, Arunachal Pradesh sowie die Andamanen und Lakkadiven ist; Einzelheiten vgl. nachstehende Angaben. Die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden.

    • Ladakh - für einen Aufenthalt bis zu 7 Tagen kann für Gruppen von mind. vier Personen auch die Genehmigung für Routen im Bezirk Khaltse, im Nubra Tal und im Bezirk Nyoma erteilt werden. Die Genehmigungen erteilt das District Directorate in Leh (Auskünfte vorab über Director Tourism Jammu and, Kashmir State, Vir Marg, Jammu, Fax 0091-191-54 48 42).
    • Sikkim - Für Einzelreisende nach Gangtok, Rumtek, Phodang, Pemayangtse Khecheperi und Tashiging ein Permit möglich; nach Zongri in Westsikkim auch für Gruppen ab 4 Personen ; max. Aufenthalt 15 Tage. Bei einem indischen Konsulat im Ausland kann das Permit bereits mit dem Visum beantragt werden.
    • Arunachal Pradesh - Für die Gebiete Itanagar, Ziro, Along, Pasighat, Miao, Namdapha (Wildschutzgebiet) und Sujesa (Puki) Bhalukpong. Permit möglich für Gruppen ab 4 Personen für max. 10 Tage. Bei einem indischen Konsulat im Ausland kann das Permit bereits mit dem Visum beantragt werden.
    • Manipur - Für die Gebiete Lohtak Lake, Imphal, Moirang, Keibul Deer Schutzgebiet und Waithe Lake ist ein Permit möglich für Gruppen ab 4 Personen für max. 5 Tage. Bei einem indischen Konsulat im Ausland oder beim Ministry of Home Affairs, Government of India, Lok Nayak Bhawan (Khan Market), New Delhi 110003/India kann das Permit bereits mit dem Visum beantragt werden.
    • Mizoram - Für den Besuch der Orte Aizwae, Vairangte und Thingdawl Permit für Gruppen ab 4 Personen für max. 10 Tage, mit Anreise über Guwahati/Assam und weiter mit Flug nach Aizwae oder Bus über Shillong/Meghalaya und Silchar/Assam nach Aizwae. Bei einem indischen Konsulat im Ausland oder schriftlich beim Government of India, Ministry of Home Affairs, The Under Secretary, (F-1), Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi 110003/India kann das Permit bereits mit dem Visum beantragt werden.
    • Andamanen Inseln - Für das Gebiet von Port Blair (Municipal Area), Havelock Island, Long Island, Neil Island, Mayabunder, Diglipur, Rangar (auch Übernachtung möglich) sowie Jolly Buoy, South Cinque, Red Skin, Mount Harriet und Madhuban (nur Tagesausflüge) Permit für Aufenthalte bis zu 30 Tagen; ZUSÄTZLICH FÜR MEHRTÄGIGE AUSFLÜGE: das gesamte Middle Andaman Island ausser den Stammesgebieten, alle Inseln des Mahatma Gandhi Marine Nationalpark (ausser Boat, Hobday, Twin Island, Tarmugli, Malay und Pluto), das gesamte South Andaman Island ausser den Stammesgebieten, Baratang Island, North Passage Island, Little Andaman Island ausser den Stammesgebieten, UND FÜR TAGESAUSFLÜGE: Ross Island, Narcondurn Island, Interview Island, Brother Island, Sister Island, Barren Island (kein Landgang möglich). Ein vom "Chief Wild Life Warden of Andaman and Nicobar Islands" autorisierter Führer muss bei Tagesbesuchen in Begleitung sein (Gebühr). Änderungen sind jederzeit möglich sind. Saison: November bis April.
    • Lakkadiven Inseln - Hier ist der Aufenthalt nur für das Bangaram Atoll erlaubt) Eine notwendige Sondergenehmigung ist bei der Lakshadweep Administration, Willingdon Island, Harbour Road, Cochin 3 oder über das Casino Hotel, Willingdon Island, Cochin (ist zuständig für das Bangaram Beach Resort, die einzige Unterkunft auf dem Atoll). erhältlich Saison: Oktober bis Mai.

    Das indischen Fremdenverkehrsamt in Frankfurt/M gibt zusätzliche Auskünfte zum Besuch der obengenannten Gebiete und zu den notwendigen Genehmigungen (vgl. Abschn. "Auskunftstellen")

    Einreiseverweigerung
    Die Ein- und Durchreise wird folgenden Personen verweigert:

    • Staatsangehörigen von Afghanistan (auch mit gültigem Visums für Indien), wenn aus den Reisepapieren/Flugscheinen der Transit oder Aufenthalt in Pakistan hervorgeht
    • Inhabern von britischen Reisepässen (auch bei indischer Abstammung), wenn sie gezwungenermassen nach Indien geschickt werden, gleichgültig, ob ein Einreisevisum erforderlich ist oder nicht
    • Staatsangehörigen von Indien, die neben ihrer indischen Staatsangehörigkeit auch noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

    Einschränkungen
    Nur nach Bestätigung des indischen Aussenministeriums erhalten Staatsangehörige von Pakistan ein Visum und dürfen dann nur über einen bestimmten, vorher festgelegten und vom Aussenministerium genehmigten Flughafen einreisen (Informationen unbedingt rechtzeitig vorher bei der zuständigen indischen Vertretung einholen).

    Reisende unter 21 Jahren
    Sonderregelungen existieren bei der Einreise von Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit einem nichtindischen Reisepass, deren Eltern indischer Abstammung und im Besitz eines indischen Reisepasses sind. (Informationen unbedingt rechtzeitig vorher bei der zuständigen indischen Vertretung einholen).

    Hinweise
    Die visaberechtigten indischen Vertretungen stellen Visa in eigener Zuständigkeit aus. (Hinweis: Wenn Personen von Bangladesch aus nach Indien reisen möchten und sich erst in Dhaka ihr indisches Visum besorgen wollen, müssen sie mit zeitlichen Verzögerungen rechnen; Visum besser vorab im Heimatland besorgen.)

    Antragsunterlagen
    Nötige Unterlagen bei Antragstellung in Deutschland:

    • 1 Antragsformular, bei den indischen Vertretungen gegen frankierten Rückumschlag erhältlich (im Formular ist zu vermerken, für welchen Aufenthaltszeitraum das Visum sein soll)
    • 2 neuere Passbilder
    • Reisepass (muss bei Beantragung mindestens noch 6 Monate gültig sein) oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild)
    • für die Übersendung des visierten Passes ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag
    • zusätzlich - bei Geschäftsreisen Firmenschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den Reisedaten und Kostenübernahmegarantie der Firma
    • bei Studienaufenthalten (Universität) Zulassungsbescheinigung einer autorisierten indischen Universität.

    Impressum