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Frankreich
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Einreise + VisumSchengen Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass alle Transitreisenden beim Transit von mehr als einem Schengen-Land, die nach ihrer Nationalität ein Visum für alle Schengen-Staaten oder für einen oder mehrere benötigen, grundsätzlich ein vorab besorgtes Visum für den Transit benötigen. Für die Übersee-Gebiete muss das Schengen-Visum entweder mit einem Zusatz versehen werden oder es muss ein normales franz. Visum ausgestellt werden, da das Schengen-Visum in Frankreich nur für Frankreich selbst gilt. Während der Geltungsdauer dieser vorgenannten "Erlaubnisse" nach Frankreich können ausländische Einwohner eines Schengen-Landes (s. Länderaufzählung im ersten Satz), die eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaat /Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltsbewilligung /Aufenthaltsbefugnis für dieses Schengen-Land in ihrem gültigen nationalen Reisepass haben, einreisen. Dabei darf der Aufenthalt von 90 Tage pro 6-Monats-Zeitraum nicht überschritten werden. (ein vorab besorgtes Visum benötigen Inhaber einer sog. Duldung in ihrem Reisepass jedoch unbedingt) Einreiseverweigerung Genfer Flughafen Einreise ohne Visum EU-Regelung Eine vorherige Besorgung einer Arbeitserlaubnis ist bei Einreise zur Arbeitsaufnahme nicht nötig. Wollen EU- Staatsangehörige ohne Arbeitsaufnahme in Frankreich bleiben, müssen sie ein geregeltes Einkommen, welches aus ihrem Heimatland überwiesen wird, nachweisen (Rente, Bankbestätigung u.ä.) Ebenso wird der Nachweis über Abschluss einer Krankenversicherungabgeschlossen verlangt. Auch für die abhängigen Familienmitglieder des Staatsangehörigen des EU- Landes, und zwar den Ehepartner (dürfen nicht getrennt leben oder geschieden sein) und Kinder unter 21 Jahren; ältere Kinder nur dann, wenn sie noch von den Eltern unterhalten werden (gilt nicht, wenn die Kinder beim geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil leben), die Eltern und Grosseltern des Staatsangehörigen des EU- Landes und seines Ehepartners, SOFERN diese von ihm/ihr unterhalten werden (gilt nicht, wenn diese Angehörigen in aufsteigender Linie als Studenten kommen; gilt auch nicht, wenn es sich um die Eltern und Grosseltern des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners handelt) wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Ein vorab zu besorgendes Visum benötigen Sie dann, wenn es sich beim Ehepartner und/oder abhängigen Kindern und Familienangehörigen um Nicht-EU-Staatsangehörige handelt. Nähere Infos erhalten Sie in den Konsulaten.Ein vorab zu besorgendes Visum benötigen Sie dann, wenn es sich beim Ehepartner und/oder abhängigen Kindern und Familienangehörigen um Nicht-EU-Staatsangehörige handelt. Nähere Infos erhalten Sie in den Konsulaten. Problemlos und sehr schnell können Nicht EU- Staatsangehörige, die mit einem Staatsangehörigen eines EU- Landes verheiratet sind und normalerweise für Frankreich ein Visum benötigen, dieses erhalten, wenn sie zusätzlich die Heiratsurkunde (in Kopie) sowie den Reisepass oder Personalausweis ihres Ehegatten ihrem Visumantrag beifügen (es genügt auch eine amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, jedoch darf diese nicht älter als 3 Monate sein). Achten Sie darauf, dass bei der ersten Einreise ein Einreisestempel in den Reisepass gemacht wird Ist keine Grenzkontrolle vor Ort, dann sofort einen Stempelvermerk über die Ankunft bei der örtlichen Polizeidienststelle holen. Die Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich kann dann aufgrund dieses Visums problemlos beantragt werden. In Frankreich geniessen Staatsangehörige der EU- Staaten, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind völlige Freiheit in Bezug auf Arbeitsplatz Wahl und Wechsel.
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